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12/12/2021

Vom Nationalen Aktionsplan (NAP) zu GPP

Der Plan schafft die Grundlage für ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesens in Italien, definiert die nationalen Ziele und legt die prioritären Kategorien von Produkten und Dienstleistungen fest, für die entsprechend ihrer Umweltauswirkungen und des zur Verfügung stehenden Budgets die Mindestumweltkriterien erstellt werden sollen. Er legt auch die spezifischen Vorgaben für öffentliche Einrichtungen fest. Die Revision des Plans 2013 hat die in der ersten Version von 2008 festgelegten nationalen Ziele erneut bestätigt. Diese sind:

  • Effizienz und Einsparungen bei der Nutzung von Ressourcen, insbesondere Energie und die daraus resultierende Verringerung der CO2-Emissionen durch verbesserte Energieeffizienz (insbesondere bei Dienstleistungen und Gebäuden) und die Nutzung erneuerbarer Energien
  • Reduzierung der Verwendung gefährlicher Stoffe, indem Waren begünstigt werden, deren Lebenszyklus ohne oder nur von kleinstmöglichen Mengen solcher Stoffe gekennzeichnet ist und den Kauf und die Verwendung von Produkten mit diesen Merkmalen in Dienstleistungs- und Werkverträgen zu fördern
  • Quantitative Reduzierung des Abfallaufkommens, indem Kauf und Bereitstellung von Produkten mit einem längeren Lebenszyklus gefördert werden, die leicht wiederverwendbar sind, recycelte, trennbare und wiederverwertbare Materialien enthalten und ein geringeres Abfallvolumen (Verpackungen) haben
  • Quantitative Reduzierung des Abfallvolumen, indem der Kauf und die Verfügbarkeit von Produkten mit längerer Lebensdauer, die leicht wiederverwendbar sind, recycelte Materialien enthalten, trennbar und wiederverwertbar sind und ein geringeres Verpackungsmaterial haben, gefördert wird

Da die EU auch die Möglichkeit von GPP anerkennt, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer aus ethischer und sozialer Sicht zu gewährleisten, legt der Plan fest, dass die operativen Instrumente, die zur Förderung des sozialen Schutzes auch im öffentlichen Beschaffungswesen nützlich sind, durch CAM angegeben werden und zwar durch die Einhaltung der acht grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), die das Konzept der menschenwürdigen Arbeit in den Lieferketten des öffentlichen Beschaffungswesens umschreiben.

Man kann daher sagen, dass es durch die Verabschiedung des PAN GPP-Plans endlich möglich war, Umweltaspekte in die Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und damit die Auftragsvergabe aufzunehmen.

Die Gesetzesgrundlage, die vom Erreichen ausschließlich wirtschaftlicher Ziele bestimmt war, d. h. von der Verpflichtung zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die teilnehmenden Unternehmen und zur Gewährleistung transparenter und nichtdiskriminierender Verfahren, wurde somit erweitert. Durch den Plan wurde der öffentlichen Hand die Möglichkeit gegeben, das Prinzip des kostengünstigsten Angebotes nicht einzuhalten, wenn dies ein Hinderungsgrund für die Erreichung anderer öffentlicher Ziele, einschließlich des Umweltschutzes selbst ist.